Vereinsgeschichte

Im Jahr 1990 wurde die Südthüringer Schützenvereinigung e. V. unter der Register-Nr.: VR 330009 als eine Dachorganisation von Schützenvereinen im Süden des Freistaates Thüringen gegründet.

 

Ziel war es, eine Struktur wie in den Altbundesländern zu bilden, um das „Schützenwesen“ nach der politischen Wende in der ehemaligen DDR weiter auf wettbewerbsfähigen Füßen erhalten zu können. Nach Gründung des Thüringer Schützenbundes, als neuer Dachverband aller Schützenvereine im Freistaat Thüringen, wurde dieser Weg einer zusätzlichen territorialen Aufteilung verworfen und die Schützenvereine orientierten sich an der Kreisstruktur.

Nun ruhte die Südthür. SVgg. einige Jahre als „stille“ Organisation, bis sie Anfang 2003 angesichts der drohenden Insolvenz und Zerschlagung der PSG/TSV Suhler Friedberg, satzungsmäßig zu einem Schützenverein umgebildet wurde. Somit wurden die Grundlagen geschaffen, die Aktivitäten der ehemaligen PSG/TSV Suhl-Friedberg fortzusetzen.

Dank der Unterstützung der Verantwortlichen des Schießsportzentrums Suhl-Friedberg und einiger Entscheidungsträger der Stadtverwaltung gelang es, dort eine neue Heimstatt für eine Vielzahl von Schützenfreunden zu finden, welche nun weiterhin dem schönen Schießsport auf dem Friedberg nachgehen können.

 

Nach langwierigen Bemühungen, und nicht zuletzt durch die angagierte Arbeit des im August 2003 neu gewählten Vorstandes, sowie der sportlichen Leistungen seiner Mitglieder, gelang es uns, ein geachteter Partner des Thüringer Schützenbundes zu werden und wir sind heute mit fast 70 Mitgliedern der zweitgrößte Schützenverein in der Waffenstadt Suhl.

Die Traditionen der Südthüringer Schützenvereinigung e. V. reichen aber weiter zurück als unser Gründungsdatum im Jahre 1990, verstehen wir uns doch als „Erben“ unserer Schützenvorfahren.

Bereits Mitte des 16. Jahrhunderts wurden Schützenfeste durchgeführt, 1547 schrieben zum Beispiel Suhler Schützen eine Einladung an die Gilde-Genossen aus Schleusingen – man „…lud höflichst zu einem Schützenfest ein…“. Dieses Schriftstück kann als einer der ersten Beweise für das Vorhandensein und der Existenz der Suhler Schützengilde angesehen werden.
Dem Vernehmen nach, wusste man sogar mit Handfeuerwaffen umzugehen, was zu diesem Zeitpunkt recht außergewöhnlich war, denn Schützenfeste wurden zu dieser Zeit in der Regel nur mit der Armbrust ausgetragen. Diese ungewöhnliche Art des Schießens ist ein untrüglicher Beweis der technologischen Leistungsfähigkeit der damaligen Suhler Büchsenmacher und Waffenhandwerker, die wohl als die Fortgeschrittensten ihrer Zunft galten.

Die Suhler Schützengilde war ehemals ein nicht zu unterschätzender Machtfaktor der Stadt.
Einflussreiche Bürger der Stadt befanden sich in ihren Reihen. Der Erhalt des Brauchtums und die Förderung der Tradition gehörten zu den ständigen, selbst auferlegten Pflichten der Gilde. Darüber hinaus galt es, Ideale wie „…Treue zum Vaterland, Disziplin, Kameradschaftsgeist und stete Bürgernähe zu pflegen…“, deren Bedeutung heute noch von großer Aktualität sind.

Das 16. Jahrhundert brachte die Schützengilde weiter voran. Alle Schützen und Schießgesellen gaben sich mit Wissen und Billigung der Obrigkeit 1561 eine erste schriftliche Schützenordnung, die vom Grafen Georg Ernst von Henneberg gebilligt wurde. In dieser Schützenordnung waren alle wichtigen, noch heute gebräuchlichen Pflichten und Rechte der Schützen, wie Eintragung ins Mitgliederregister, die Zeit des Schießens, das Verhalten in der Schießanlage, die fälligen Beiträge und auch die Sanktionen bei Verstößen, enthalten.
Gewissermaßen stellte diese Schützenordnung eine Geschäftsordnung dar, die jedem Schützenverein unserer Zeit noch als Vorbild dienen sollte.

 

Man muss jedoch auch wissen, dass zur damaligen Zeit nicht aus sportlichen Gründen geschossen wurde. Im Vordergrund stand vielmehr die Vervollkommnung im Umgang mit der Waffe, sowie das Beherrschen militärischer Übungen und das Befolgen von Befehlen. Vor allem die Landesherren hatten ein lebhaftes Interesse daran, ihre Machtverhältnisse durch eine ausgebildete Schützengilde sichern zu lassen.

Gleich zu Beginn des 18. Jahrhundert gab es für die Suhler Schützengilde eine Reihe bedeutsamer Ereignisse, die Stadtgeschichte machten. Auf Veranlassung des Landesherren Herzog Moritz Wilhelm und mit „…ausdrücklicher Billigung seiner Hochfürstlichen Durchlaucht…“ in Dresden, wurde in Suhl ein neues Schützenhaus, der „Schützenhof“ gebaut, das nach seiner Fertigstellung zum Zentrum der Suhler Schützenbewegung wurde. Errichtet wurde das Haus von 1703 – 1705. Die Bauherren von einst standen vor einer Aufgabe, die nicht so ohne weiteres zu lösen war. Schließlich ging es nicht nur um den Bau eines Hauses, sondern um die Errichtung eines ganzen Schützenkomplexes. Folgerichtig wurde deshalb die Schützengilde mit einbezogen und damit zum Mittelpunkt des Baugeschehens gemacht.
Auf diese Art und Weise gelang es das Schützenhaus frei nach den Vorstellungen und Bedürfnissen der Schützen zu bauen und zu gestalten. Schützenhaus und Gastwirtschaft wurden in einem Gebäude vereint.

Bedauerlich ist nur, dass in der jüngeren Vergangenheit die herrschenden Stadtverwaltungen so wenig Interesse an der Erhaltung und einer zweckgebundenen Nutzung dieses traditionsreichen Gebäudes gehabt haben. Ein Nachdenken über historische Zusammenhänge hätte sich in diesem Fall bestimmt gelohnt!

Am 07. Juli 1705 unterzeichnete Herzog Wilhelm zu Sachsen die neue Schützenordnung, die mit der gleichzeitigen Verleihung eines Privilegs für die Schützengilde verbunden war. Rechte und Pflichten wurden in einer aus 19 Paragraphen bestehenden Vorschrift geregelt, die straff und bestimmend formuliert waren. Im Jahre 1744 kam es zum Eklat – eine Ursache war der Versuch, die Gilde auf eigene Füße zu stellen, denn offensichtlich traten im Verlauf der Zeit Ungereimtheiten in der Schützenordnung zutage, die Anlass zu Veränderungen geben sollten.

Deshalb verfassten vier Suhler Gildeschützen am 15. April 1744 ein Gesuch an Friedrich August II., Kurfürst von Sachsen.
In dieser Bittschrift ging es um eine grundsätzliche Veränderung der Schützenordnung. Man bestand darauf, einen Hauptmann aus der eigenen Mitte wählen zu dürfen, um vermutlich der Bevormundung von außen aus dem Wege zu gehen. Ansonsten „…laufe man  Gefahr, dass die Gilde großen Schaden nehme und sogar eingehe…“. Mit ungerechtfertigten Argumenten wurde diese Schrift an die Gilde zurückgereicht. Mit Fug und Recht waren die Suhler Gildeschützen deshalb heftig aufgebracht – beim nächsten Freischießen am 19. August 1744 wurde darauf hin kein einziger Schuss abgegeben.
In der Öffentlichkeit von Suhl wurden damit neue Akzente gesetzt.

 

Dieser Widerspruch gegen geltendes Recht könnte als einer der erster Versuche gewertet werden, sich gegen Obrigkeitsdenken in wirksamer Form aufgelehnt zu haben. Es ist anzunehmen, dass der öffentliche Auftritt der Gilde auch gewisse Sympathien unter der Bevölkerung und den Waffenherstellern auslöste. Selbst die Regierung zeigte sich nachdenklich und war schließlich zu Teilzugeständnissen bereit.

Allerdings wurde auch der zweite Anlauf in dieser Sache vom Kurfürsten abgelehnt. Die Gilde erhielt aber letztendlich die gewünschte Fahne und das Geld für deren Beschaffung – ganz ohne Zweifel ein Teilerfolg.

Erst  1763 konnte offensichtlich der Kraftakt mit dem Sächsischen Thron beigelegt werden. Unter den bekanntesten Frauen und Männern der „Privilegierten Schützengilde“ befand sich auch Erich Krempel, der ehemalige Weltmeister im Pistolenschießen von 1939. Dieser Veteran des Schützensports war zugleich auch das letzte Mitglied der „Privilegierten Schützengilde“, die von 1705 bis 1945 in Suhl existierte, eingetragen unter der Mitglieds-Nr. 763 vom 07.05.1931. Das Vermächtnis von Erich Krempel, der am 26.09.1992 in Suhl verstarb, konnte bisher leider nicht erfüllt werden.
Für die Suhler Schützen ist es Grund genug, für die Übernahme des Gilde-Erbes und die Weiterführung der Körperschaft unter demokratischen Bedingungen zu kämpfen. Außerdem sollte dem moralischen Anspruch von Erich Krempel Genüge getan werden, der sich als letzter „Nachlaßverwalter“ der Schützengilde verstand.

Das Aufgabenspektrum der Südthüringer Schützenvereinigung e. V. beinhaltet heute insbesondere das sportliche Schießen und die Nachwuchsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil. Wir sind ständig auf der Suche nach talentierten und interessierten Kindern und Jugendlichen.

Natürlich beschäftigen wir uns selbstverständlich auch mit dem Breiten-, Behinderten- und Spitzensport in den Disziplingruppen Gewehr, Pistole und dem Jagdlichen Schießen und beteiligen uns an vielen sportlichen Wettbewerben, von der Vereinsmeisterschaft bis hin zu den Deutschen Meisterschaften im Sportschießen, welches das größte sportliche Ereignis in Deutschland darstellt und wo man auch als sogenannter Freizeit- und Breitensportler neben einem Olympasieger und Spitzensportler um Meisterschaftsehren kämpfen kann.